Ambulante OP-Zentren benötigen eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung, die operative Eingriffe einschließt, sowie eine Betriebshaftpflicht, die das erhöhte Risikoprofil ambulanter Operationen mit teuren Spezialgeräten und multiplen Ärzten abbildet.
Hintergrund
Ambulante OP-Zentren führen Operationen durch, die früher nur stationär möglich waren. Das Haftungsrisiko ist durch den operativen Charakter der Eingriffe deutlich höher als in einer normalen Praxis. Kostspielige OP-Geräte, Narkosegeräte und Sterilisationsanlagen erfordern spezifische Sachversicherung. Bei Gemeinschafts-OP-Zentren mit mehreren beteiligten Ärzten müssen Haftung und Versicherungsschutz klar geregelt sein.
Wann gilt das nicht?
Ambulante OP-Zentren, die als Gesellschaft organisiert sind, können den Versicherungsschutz auf Gesellschaftsebene organisieren, wobei jeder beteiligte Arzt zusätzlich eigene Berufshaftpflicht benötigt.
Ärzteversichert empfiehlt den Betreibern ambulanter OP-Zentren, eine spezialisierte Analyse des Versicherungsbedarfs durchzuführen, die Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht aller beteiligten Ärzte, Medizingeräteversicherung und Praxisausfallschutz koordiniert.
Ambulante OP-Zentren benötigen eine auf operative Tätigkeiten ausgerichtete Berufshaftpflicht mit hohen Deckungssummen sowie Betriebshaftpflicht und Geräteversicherung. Das Risikoprofil ist deutlich höher als bei normalen Praxen.
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