Tageskliniken benötigen eine umfassende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die den teilstationären Charakter mit operativen Eingriffen, Anästhesie und kurzstationären Patientenaufenthalten vollständig abdeckt.

Hintergrund

Tageskliniken führen Eingriffe durch, nach denen Patienten noch am selben Tag entlassen werden. Das Risikoprofil liegt zwischen einer ambulanten OP-Praxis und einem Krankenhaus. Betriebshaftpflicht für den Klinikbetrieb, Berufshaftpflicht für alle tätigenden Ärzte, Geräteversicherung für OP-Ausrüstung und Praxisausfallversicherung sind erforderlich. Die Deckungssummen müssen dem erhöhten Risikoprofil entsprechen.

Wann gilt das nicht?

Tageskliniken unter dem Dach eines Krankenhauses können unter die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses fallen. Selbstständig betriebene Tageskliniken müssen alle Versicherungen eigenständig organisieren.

Ärzteversichert empfiehlt Tagesklinik-Betreibern, eine umfassende Versicherungsbedarfsanalyse durchzuführen, die alle Haftungsrisiken des teilstationären Betriebs erfasst und ausreichend absichert.

Tageskliniken benötigen durch ihren teilstationären Betrieb mit operativen Eingriffen ein spezifisches Versicherungspaket aus Betriebs- und Berufshaftpflicht mit ausreichend hohen Deckungssummen. Standard-Praxisversicherungen genügen nicht.

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