Eine Medizingeräteversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber für teure Spezialgeräte wie Ultraschall, Laser, Endoskopiesysteme oder diagnostische Bildgebungsgeräte wirtschaftlich unverzichtbar, da Praxisinhaltsversicherungen Maschinenbruchschäden oft nicht abdecken.
Hintergrund
Medizinische Spezialgeräte können Wiederbeschaffungswerte von mehreren zehntausend bis zu mehreren hunderttausend Euro haben. Maschinenbruchversicherungen decken technische Defekte ab, die nicht durch Betriebshaftpflicht oder Praxisinhaltsversicherung abgesichert sind. Ein Geräteausfall kann außerdem zu Behandlungsausfällen führen, die durch eine Praxisausfallversicherung abgedeckt werden sollten.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit ausschließlich kostengünstiger Standardausrüstung ohne hochwertige Spezialgeräte benötigen keine separate Medizingeräteversicherung. Standard-Praxisinhaltsversicherungen decken einfache Geräte in der Regel ausreichend ab.
Ärzteversichert empfiehlt, teure Medizingeräte im Versicherungsschutz explizit aufzuführen und regelmäßig auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert anzupassen, um Unterversicherung zu vermeiden.
Medizingeräteversicherung ist keine Pflicht, aber für teure Spezialgeräte unverzichtbar. Maschinenbruch und technische Defekte sind häufig nicht in Standard-Praxisversicherungen enthalten und müssen separat abgesichert werden.
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