Ärzte, die eine Physiotherapie-Praxis betreiben oder ärztlich leiten, benötigen eine Berufshaftpflicht, die physiotherapeutische Behandlungsrisiken wie Massageschäden oder Mobilisierungsverletzungen einschließt, da ärztliche Standardpolicen diese Tätigkeiten nicht abdecken.
Hintergrund
Physiotherapeutische Behandlungen können Verletzungen verursachen, die Haftungsansprüche begründen. Wenn ein Arzt als Betreiber einer Physiotherapiepraxis tätig ist, übernimmt er die Betriebshaftpflichtverantwortung für alle Behandlungsfehler seiner Mitarbeiter. Physiotherapeuten benötigen eigene Berufshaftpflicht, und als Arbeitgeber haftet der Arzt für die ordnungsgemäße Versicherung seines Personals.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die lediglich an Physiotherapeuten überweisen, ohne selbst an der Praxis beteiligt zu sein, tragen keine Haftung für physiotherapeutische Behandlungsfehler. Angestellte Ärzte in Physiotherapiepraxen sind über den Arbeitgeber abgedeckt.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Physiotherapiepraxen betreiben, den Versicherungsschutz auf die spezifischen physiotherapeutischen Behandlungsrisiken zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter ausreichend haftpflichtversichert sind.
Ärzte als Betreiber von Physiotherapie-Praxen benötigen eine Berufshaftpflicht, die physiotherapeutische Behandlungsrisiken abdeckt. Zusätzlich müssen alle angestellten Physiotherapeuten über eigene oder betriebliche Haftpflicht verfügen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →