Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem Jahresbruttoeinkommen Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entlassen werden und freiwillig in die PKV wechseln können, was für angestellte Ärzte in Kliniken besonders relevant ist.

Hintergrund

Die JAEG wird jährlich angepasst und liegt 2025 bei 73.800 Euro brutto pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, entsteht Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV. Für die meisten angestellten Ärzte wird diese Grenze bereits im ersten Berufsjahr überschritten. Selbstständige Ärzte unterliegen von Beginn an nicht der GKV-Pflicht und können sich frei für eine Krankenversicherung entscheiden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Weiterbildung mit niedrigerem Einkommen können noch unter der JAEG liegen. Beamtete Ärzte im öffentlichen Dienst sind in der Regel beihilfeberechtigt.

Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten, beim Überschreiten der JAEG eine fundierte Entscheidung zwischen GKV und PKV zu treffen, da der PKV-Wechsel langfristige finanzielle und versicherungsrechtliche Auswirkungen hat.

Die JAEG bestimmt, ob ein angestellter Arzt GKV-pflichtig bleibt oder in die PKV wechseln kann. Die meisten angestellten Ärzte überschreiten die Grenze frühzeitig. Selbstständige Ärzte haben von Beginn an Wahlfreiheit.

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