Das Berechnen der Versorgungslücke ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber der notwendige erste Schritt für eine fundierte Altersvorsorgeplanung, die sicherstellt, dass im Ruhestand ausreichend Einkommen zur Verfügung steht, um den gewünschten Lebensstandard zu halten.

Hintergrund

Die Versorgungslücke beschreibt die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen vor Renteneintritt und den erwarteten Renteneinkünften aus Versorgungswerk und sonstigen Quellen. Bei Ärzten mit hohem Einkommen kann diese Lücke erheblich sein. Durch eine frühzeitige Berechnung können gezielte Gegenmaßnahmen durch Kapitalanlagen, Immobilien oder ergänzende Rentenversicherungen ergriffen werden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die im Ruhestand ihren Lebensstandard deutlich reduzieren möchten oder bereits erhebliches Privatvermögen aufgebaut haben, benötigen möglicherweise keine aufwendige Versorgungslückenberechnung.

Ärzteversichert empfiehlt, die Versorgungslücke ab dem 35. Lebensjahr regelmäßig zu berechnen und die Altersvorsorgestrategie entsprechend anzupassen, da sich Einkommensverhältnisse und Rentenansprüche im Laufe des Berufslebens verändern.

Versorgungslücke berechnen ist keine Pflicht, aber der wichtigste erste Schritt zur Altersvorsorgeplanung. Bei Ärzten mit hohem Einkommen kann die Lücke erheblich sein und frühzeitig durch gezielten Vermögensaufbau geschlossen werden.

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