Bei einem Wechsel des Arbeitsortes in ein anderes Bundesland wechselt der Arzt automatisch in das Versorgungswerk der neuen Landesärztekammer, wobei bisher erworbene Anwartschaften entweder übertragen oder beim alten Versorgungswerk als Anwartschaft belassen werden können.

Hintergrund

Jedes Bundesland hat ein eigenes berufsständisches Versorgungswerk für Ärzte. Mit dem Wechsel in ein anderes Bundesland endet die Mitgliedschaft im alten Versorgungswerk und die Mitgliedschaft im neuen beginnt. Die Abkommen zwischen den Versorgungswerken regeln die Übertragbarkeit von Anwartschaften. In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit, Anwartschaften zu übertragen oder als beitragsfreie Anwartschaft beim alten Versorgungswerk zu belassen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in bundesweiten Institutionen oder Bundesbehörden können unter besonderen Regeln stehen. Bei sehr kurzer Zugehörigkeit zum alten Versorgungswerk kann eine Erstattung der Beiträge sinnvoller sein.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten bei Bundeslandwechsel, die Optionen zur Behandlung bisher erworbener Anwartschaften sorgfältig zu prüfen und die Entscheidung über Übertragung oder Beibehaltung der Anwartschaft rechtzeitig zu treffen.

Beim Bundeslandwechsel wechselt der Arzt in das neue Versorgungswerk. Bisher erworbene Anwartschaften können übertragen oder beim alten Werk belassen werden. Beide Optionen sollten vor der Entscheidung sorgfältig verglichen werden.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →