Wartezeiten und Karenzzeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtbestandteile, sondern individuelle Vertragsklauseln, die Versicherer anbieten können und die erheblichen Einfluss auf Beitragshöhe und Leistungsbeginn haben.
Hintergrund
Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Leistungsanspruch besteht (typisch: 3 bis 6 Monate). Die Karenzzeit ist die Frist, die nach Eintritt der Berufsunfähigkeit vergehen muss, bevor die Rente ausgezahlt wird (typisch: 0 bis 6 Monate). Eine längere Karenzzeit senkt die Prämie spürbar, erhöht aber das Risiko einer Einkommenslücke. Für Ärzte mit hohem Einkommen und gutem Liquiditätspuffer kann eine Karenz von 3 bis 6 Monaten sinnvoll sein.
Wann gilt das nicht?
Wenn Ärzte keinen ausreichenden Notgroschen für eine Überbrückungsphase haben, sollte auf eine Karenzzeit verzichtet werden. Auch bei Berufsanfängern im PJ oder als Assistenzarzt, die noch kein Vermögen aufgebaut haben, empfiehlt sich eine kurze bis keine Karenzzeit.
Ärzteversichert empfiehlt, Wartezeiten und Karenzzeiten im Rahmen einer individuellen BU-Beratung auf die persönliche Einkommenssituation und Liquiditätsreserven abzustimmen.
Wartezeiten und Karenzzeiten in der BU sind keine Pflicht, sondern optionale Vertragsparameter. Eine Karenzzeit kann die Prämie senken, setzt aber ausreichende Liquiditätsreserven voraus.
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