Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammern ist für jeden Arzt verbindlich, der eine Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung erwerben möchte. Sie legt Inhalte, Mindestzeiten und Nachweispflichten der Weiterbildung fest und ist rechtlich bindend für alle an der Weiterbildung Beteiligten.
Hintergrund
Jede Landesärztekammer erlässt eine eigene Weiterbildungsordnung, die sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) orientiert. Die Weiterbildungsordnung regelt, in welchen Einrichtungen und unter welcher Aufsicht die Weiterbildung absolviert werden darf. Die Befugnis zur Weiterbildung muss dem Weiterbildenden von der Ärztekammer erteilt werden. Ohne Einhaltung der Weiterbildungsordnung wird keine Facharztanerkennung erteilt.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die keine Facharzt- oder Zusatzbezeichnung anstreben, unterliegen nicht den Vorgaben der Weiterbildungsordnung in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit. Auch für Fortbildungsverpflichtungen niedergelassener Ärzte nach §95d SGB V gelten separate Regelungen, nicht die Weiterbildungsordnung.
Ärzteversichert empfiehlt, die aktuell gültige Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu Beginn der Weiterbildung sorgfältig zu prüfen und alle geforderten Nachweise lückenlos zu dokumentieren.
Die Weiterbildungsordnung ist für Ärzte in der Facharztweiterbildung rechtsverbindlich. Ohne deren Einhaltung kann keine Facharztanerkennung durch die Ärztekammer ausgestellt werden.
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