Eine gesetzliche Pflicht zur Wohngebäudeversicherung existiert in Deutschland nicht, aber Banken machen den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung regelmäßig zur Bedingung für die Immobilienfinanzierung. Für Ärzte, die Wohneigentum über ein Darlehen finanzieren, ist die Police damit faktisch obligatorisch.

Hintergrund

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ärzte, die ihre Praxis in einem selbst genutzten Gebäude betreiben, sollten darauf achten, dass gewerblich genutzte Teile des Gebäudes separat oder durch eine erweiterte Police abgesichert sind, da Standard-Wohngebäudetarife in der Regel nur für Wohnzwecke gelten.

Wann gilt das nicht?

Mieter benötigen keine Wohngebäudeversicherung, da diese Pflicht beim Eigentümer liegt. Auch wer sein Eigentum ohne Bankkredit erworben hat, ist gesetzlich nicht zum Abschluss verpflichtet, trägt dann aber das volle Risiko selbst.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten mit gemischt genutzten Immobilien (Praxis und Wohnung), einen spezialisierten Makler hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass beide Bereiche vollständig versichert sind und keine Deckungslücken entstehen.

Die Wohngebäudeversicherung ist gesetzlich keine Pflicht, aber bei Immobilienfinanzierungen über Banken faktisch unvermeidlich. Ärzte mit gemischt genutzten Gebäuden benötigen besondere Tarife.

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