Eine Wohngebäudeversicherung ist für Ärzte gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber Kreditinstitute verlangen sie bei der Immobilienfinanzierung als Sicherheit für das Darlehen. Für Ärzte, die eine Praxis oder Wohnung über ein Bankdarlehen finanzieren, ist die Police damit praktisch zwingend.

Hintergrund

Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude gegen die häufigsten Schadenursachen ab: Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden. Ärzte, die ihr Wohngebäude auch für die Praxis nutzen, müssen besonders auf den Versicherungsumfang achten, da viele Standardpolicen die gewerbliche Nutzung ausschließen. Eine Kombination aus Wohngebäude- und Gebäudeinhaltsversicherung mit gewerblichem Zusatzbaustein ist in diesem Fall sinnvoll.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die zur Miete wohnen und keine eigene Immobilie besitzen, benötigen keine Wohngebäudeversicherung. Auch Eigentümer, die ihr Objekt vollständig ohne Fremdkapital finanziert haben, sind nicht gesetzlich zum Abschluss verpflichtet.

Ärzteversichert empfiehlt, beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten, die den Wiederaufbauwert vollständig abdeckt, und regelmäßig an gestiegene Baukosten anzupassen.

Wohngebäudeversicherung ist gesetzlich keine Pflicht für Ärzte. Bei Immobilienfinanzierungen verlangen Banken sie jedoch als Bedingung, und Ärzte mit gemischt genutzten Gebäuden brauchen spezielle Tarife.

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