Eine Zahnzusatzversicherung ist für Ärzte gesetzlich nicht vorgeschrieben, für GKV-versicherte Ärzte aber besonders sinnvoll, da die gesetzliche Krankenversicherung Zahnersatzleistungen nur mit Festzuschüssen von typischerweise 60 bis 65 Prozent bezuschusst und hochwertige Versorgungen erhebliche Eigenkosten verursachen können.
Hintergrund
Die GKV übernimmt bei Zahnersatz lediglich einen befundorientierten Festzuschuss. Je nach Umfang und Art des Zahnersatzes können Zuzahlungen von mehreren tausend Euro anfallen. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und erstattet je nach Tarif 70 bis 100 Prozent der verbleibenden Kosten. Für privat versicherte Ärzte ist eine separate Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht notwendig, da die PKV-Tarife bereits umfangreiche Zahnleistungen einschließen.
Wann gilt das nicht?
PKV-versicherte Ärzte benötigen in der Regel keine Zahnzusatzversicherung, da ihr PKV-Tarif bereits hochwertige Zahnversorgung einschließt. Auch Ärzte, die konsequent Bonuspunkte sammeln und regelmäßig zum Zahnarzt gehen, erhalten erhöhte Festzuschüsse der GKV.
Ärzteversichert empfiehlt GKV-versicherten Ärzten, Zahnzusatzversicherungen frühzeitig und ohne bestehende Vorerkrankungen im Mund abzuschließen, da Wartezeiten und Gesundheitsfragen den Abschluss später erschweren können.
Eine Zahnzusatzversicherung ist keine Pflicht, aber für GKV-versicherte Ärzte eine sinnvolle Ergänzung, um Zuzahlungen bei Zahnersatz abzusichern. PKV-Versicherte benötigen sie in der Regel nicht.
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