2026 werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) neue Ziffern für Präventionsleistungen, Telematikinfrastruktur-Anwendungen und Videosprechstunden eingeführt, die Vertragsärzte ab sofort abrechnen können. Gleichzeitig entfallen oder werden zusammengefasst einige ältere Positionen.
Hintergrund
Die KBV und der GKV-Spitzenverband überarbeiten den EBM regelmäßig. Für 2026 werden insbesondere Leistungen rund um digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die elektronische Patientenakte (ePA) und erweiterte Präventionsleistungen neu eingeführt. Praxen, die diese Leistungen nicht abrechnen, lassen Honorar liegen. Auch die Finanzierung der TI-Ausstattung wird angepasst, sodass Praxen ihre Investitionen in die Telematikinfrastruktur teilweise erstattet bekommen können.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die keine TI-gebundenen Leistungen erbringen oder keine DiGAs verordnen, sind von diesen Änderungen weniger betroffen. Privatärztliche Praxen ohne EBM-Abrechnung sind von EBM-Änderungen nicht direkt tangiert.
Ärzteversichert empfiehlt, alle neuen EBM-Positionen für 2026 in der Praxissoftware zu aktivieren und das Praxisteam entsprechend zu schulen, damit keine abrechenbaren Leistungen übersehen werden.
2026 bringt neue EBM-Ziffern für DiGA-Verordnungen, ePA-Leistungen und erweiterte Prävention. Praxen sollten ihre Abrechnungssoftware aktualisieren, um alle neuen Honorarmöglichkeiten zu nutzen.
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