2026 werden die Kfz-Versicherungstypklassen und Regionalklassen turnusmäßig neu berechnet, was für viele Fahrzeuge zu Beitragsänderungen führt. Ärzte mit Dienstfahrzeugen oder mehreren Fahrzeugen in der Praxis sollten die Änderungen prüfen und gegebenenfalls den Anbieter oder Tarif wechseln.

Hintergrund

Die Typklassen werden jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Basis der Schadensstatistik der letzten drei Jahre aktualisiert. Ärzte, die ein Fahrzeug beruflich als Notarzt oder für Hausbesuche nutzen, müssen die berufliche Nutzung korrekt angeben und gegebenenfalls eine Erweiterung des Versicherungsschutzes für die gewerbliche Nutzung sicherstellen. Elektrische Dienstfahrzeuge profitieren von günstigeren Typklassen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne Kfz oder mit ausschließlich privatem Fahrzeug, das nicht beruflich genutzt wird, sind von speziellen Arzt-Kfz-Regelungen nicht betroffen. Standard-Kfz-Versicherungen gelten hier ohne Besonderheiten.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten mit Dienstfahrzeugen, jährlich zum Versicherungswechseldatum (01. November) Vergleichsangebote einzuholen und dabei die berufliche Nutzungsart korrekt anzugeben.

2026 werden Kfz-Typklassen neu berechnet. Ärzte mit beruflich genutzten Fahrzeugen sollten sicherstellen, dass die berufliche Nutzung im Versicherungsvertrag korrekt angegeben ist und Beiträge optimiert werden.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →