Ärzte berichten, dass die häufigsten Fehler bei der Kfz-Versicherung in einer unvollständigen Angabe der beruflichen Nutzung und in verpassten Wechselterminen liegen. Wer sein Fahrzeug für Hausbesuche oder als Notarzt nutzt, muss dies ausdrücklich angeben, da sonst im Schadensfall kein voller Versicherungsschutz besteht.
Hintergrund
Die berufliche Nutzung eines Fahrzeugs (Fahrten zu Patienten, Notarzt-Einsätze, Praxisfahrten) muss im Kfz-Versicherungsvertrag unter „Nutzungsart" korrekt erfasst sein. Wird dies nicht angegeben, kann die Versicherung im Schadensfall leistungsmindernd oder leistungsbefreiend einwenden, dass der Vertrag nicht der tatsächlichen Nutzung entsprach. Ärzte mit mehreren Fahrzeugen profitieren häufig von Flotten- oder Mehrauto-Rabatten. Der jährliche Vergleich zum 01. November spart bei vielen Ärzten mehrere hundert Euro.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ihr Fahrzeug ausschließlich privat nutzen und keine Patienten damit aufsuchen, können eine Standard-Privatversicherung abschließen. Ärzte in Großstädten mit sehr gut ausgebautem ÖPNV fahren oft gar kein eigenes Auto und benötigen keinen Kfz-Schutz.
Ärzteversichert empfiehlt, die berufliche Nutzung beim Versicherer klar zu kommunizieren und einmal jährlich einen Tarifvergleich durchzuführen, um von verbesserten Konditionen zu profitieren.
Ärzte sollten bei der Kfz-Versicherung berufliche Fahrten korrekt angeben, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Jährliche Tarifvergleiche zum Stichtag 01. November bieten erhebliches Einsparpotenzial.
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