2026 werden die Abrechnungsregeln für kieferorthopädische Leistungen im BEMA angepasst: Neue Befundklassen für komplexe Kieferanomalien werden eingeführt, und die Festzuschussregelungen für kieferorthopädische Behandlungen bei Kassenpatienten werden überarbeitet.
Hintergrund
Die kieferorthopädische Abrechnung folgt einem komplexen System aus BEMA-Positionen, Kassenplanungen (KiPl) und Kostenzuschüssen in Abhängigkeit von der Indikationsgruppe (KIG 1 bis 5). Ab 2026 werden insbesondere die Indikationsgruppen für die Übernahme durch die GKV neu bewertet. Praxen, die KIG-Einstufungen vornehmen, müssen ihre Dokumentation anpassen, um die Voraussetzungen für Kassenleistungen korrekt nachzuweisen.
Wann gilt das nicht?
Kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene werden grundsätzlich nicht von der GKV übernommen (Ausnahme: schwere Kieferanomalien nach §29 SGB V) und sind daher von BEMA-Änderungen weniger betroffen. Privatärztliche KFO-Praxen rechnen nach GOZ ab und sind nicht an BEMA-Anpassungen gebunden.
Ärzteversichert empfiehlt Kieferorthopäden, die aktualisierten KIG-Einstufungskriterien 2026 in ihrem Praxisverwaltungssystem zu implementieren und das Team entsprechend zu schulen.
2026 werden KIG-Einstufungskriterien und BEMA-Positionen für kieferorthopädische Kassenpatienten angepasst. Kieferorthopäden müssen ihre Dokumentation und Abrechnungsprozesse entsprechend aktualisieren.
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