Erfahrene Kieferorthopäden berichten, dass die häufigsten Abrechnungsprobleme durch unvollständige oder fehlerhafte KIG-Einstufungen entstehen. Eine lückenlose Dokumentation der Befundgrundlagen für die KIG-Klassifikation ist die wichtigste Voraussetzung für eine problemlose Kassenabrechnung.
Hintergrund
Die KIG-Einstufung bestimmt, ob und in welchem Umfang die GKV eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt. KIG 1 und 2 werden nicht erstattet, ab KIG 3 übernimmt die Kasse bis zu 80 Prozent der Kosten (bei Bonus bis zu 90 Prozent). Häufige Fehler sind: unzureichende Befundfotos, fehlende Röntgenaufnahmen als Dokumentationsgrundlage und nicht korrekt codierte BEMA-Positionen im Behandlungsplan. Software-unterstützte Behandlungsplanung reduziert diese Fehler erheblich.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche KFO-Praxen, die ausschließlich nach GOZ abrechnen, haben keine KIG-Einstufungsproblematik. Sie sollten jedoch Honorarvereinbarungen für höherwertige Leistungen sorgfältig dokumentieren.
Ärzteversichert empfiehlt Kieferorthopäden, jährlich an BEMA/GOZ-Schulungen teilzunehmen und Abrechnungssoftware mit integrierter Plausibilitätsprüfung zu nutzen, um kostspielige Rückforderungen der KZV zu vermeiden.
Die häufigsten KFO-Abrechnungsprobleme entstehen durch fehlerhafte oder unvollständige KIG-Einstufungen. Lückenlose Befunddokumentation und regelmäßige BEMA-Schulungen sind die wirksamsten Gegenmaßnahmen.
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