Die kieferorthopädische Kassenabrechnung nach BEMA ermöglicht eine breite Patientenbasis, da GKV-Patienten ab KIG 3 behandelt werden können, erfordert aber hohen Dokumentationsaufwand und Behandlungsplan-Genehmigungen durch die KZV. Die privatärztliche GOZ-Abrechnung ist betriebswirtschaftlich attraktiver, setzt aber eine entsprechende Patientenklientel voraus.
Hintergrund
Zu den Vorteilen der Kassenabrechnung gehören: stabiler, planbarer Patientenzufluss, klare Behandlungsprotokolle und der gesellschaftliche Versorgungsauftrag für Kinder und Jugendliche mit schweren Kieferfehlstellungen. Nachteile sind der hohe Bürokratieaufwand bei Behandlungsplanerstellung und -genehmigung sowie die im Vergleich zur GOZ niedrigeren Vergütungssätze. Kombinierte Praxen mit Kassen- und Privatpatienten erzielen oft die beste Wirtschaftlichkeit.
Wann gilt das nicht?
Praxen in Regionen mit hohem Privatpatientenanteil und gutem sozioökonomischem Umfeld können auf Kassenzulassung verzichten und ausschließlich nach GOZ abrechnen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, schränkt aber die Patientenbasis ein.
Ärzteversichert empfiehlt, das Verhältnis von Kassen- und Privatpatienten regelmäßig zu analysieren und die Praxisstrategie an die wirtschaftliche und versorgungspolitische Situation anzupassen.
KFO-Kassenabrechnung bietet eine breite Patientenbasis mit hohem Dokumentationsaufwand. Privatärztliche GOZ-Abrechnung ist wirtschaftlich attraktiver, erfordert aber eine entsprechende Patientenklientel.
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