Ab 2026 ist der Einsatz von KIM (Kommunikation im Medizinwesen), dem sicheren Nachrichtendienst in der Telematikinfrastruktur, für alle Vertragsarztpraxen verpflichtend. Gleichzeitig werden neue Funktionen für strukturierte Datenübermittlung und die direkte Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt.

Hintergrund

KIM ermöglicht die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Ab 2026 müssen Arztbriefe, Überweisungen und Befunddaten über KIM übermittelt werden, sofern beide Seiten KIM-fähig sind. Die Nutzung wird durch Honorarzuschläge gefördert und durch Honorarkürzungen für Praxen ohne KIM-Anschluss sanktioniert.

Wann gilt das nicht?

Privatärztliche Praxen ohne TI-Anbindung sind von der KIM-Pflicht nicht betroffen. Auch kleine Praxen mit weniger als fünf Quartalen KIM-pflichtiger Kommunikation können Übergangslösungen nutzen, müssen aber einen Zeitplan zur Umsetzung vorlegen.

Ärzteversichert empfiehlt, KIM frühzeitig einzuführen und die eigene Praxissoftware auf KIM-Kompatibilität zu prüfen, um Honorarkürzungen zu vermeiden und von den Förderzuschlägen zu profitieren.

Ab 2026 ist KIM für alle Vertragsarztpraxen verpflichtend. Arztbriefe und Befunde müssen über KIM übermittelt werden. Praxen ohne KIM-Anschluss riskieren Honorarkürzungen.

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