Die beitragsfreie Kinder-Mitversicherung in der GKV bleibt 2026 in ihren Grundzügen unverändert: Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr (unter bestimmten Bedingungen bis 25 Jahre) beitragsfrei in der GKV eines Elternteils mitversichert. Die Einkommensgrenze, ab der ein Kind des höherverdienenden Elternteils nicht mehr mitversichert werden kann, wird 2026 auf aktuelle Werte angepasst.
Hintergrund
Die Familienversicherung nach §10 SGB V ermöglicht die kostenfreie Mitversicherung von Kindern, solange deren Eigeneinkommen die monatliche Grenze von 1/7 der Bezugsgröße nicht überschreitet. Für 2026 liegt dieser Betrag bei ca. 505 Euro monatlich. Das Prinzip der beitragsfreien Kindermitversicherung gilt als eine der stärksten sozialpolitischen Leistungen der GKV. Für Ärztekinder, die beim PKV-versicherten Elternteil mitversichert sind, gelten abweichende Regelungen.
Wann gilt das nicht?
Kinder, deren Elternteil in der PKV versichert ist und dessen Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können nicht in der GKV mitversichert werden, wenn der PKV-versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat. Sie benötigen dann eine eigene PKV-Kinderversicherung.
Ärzteversichert empfiehlt PKV-versicherten Ärzteltern, jährlich zu prüfen, ob für ihre Kinder die GKV-Familienmitversicherung oder eine PKV-Kinderversicherung die bessere Option ist.
Die beitragsfreie GKV-Kindermitversicherung bleibt 2026 grundsätzlich bestehen. Die Einkommensgrenze für den Ausschluss wird aktualisiert. Kinder PKV-versicherter Eltern mit höherem Einkommen benötigen eine eigene PKV.
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