GKV-versicherte Ärzte berichten, dass die beitragsfreie Kindermitversicherung unkompliziert und ohne Gesundheitsprüfung funktioniert. PKV-versicherte Ärzte hingegen stehen vor der Frage, ob ihre Kinder eine eigene PKV-Kinderversicherung oder, wenn der andere Elternteil GKV-versichert ist, die GKV-Familienversicherung nutzen sollen.

Hintergrund

Wenn ein Elternteil PKV-versichert und das höherverdienende ist, muss das Kind privat versichert werden. PKV-Kinderversicherungen sind für gesunde Kinder meist deutlich günstiger als der Erwachsenenbeitrag, verlangen aber eine Gesundheitsprüfung. Erfahrene Ärzteeltern empfehlen, den Vertrag für PKV-Kinder so früh wie möglich abzuschließen, da spätere Gesundheitsrisiken dann noch nicht bestehen. Wer das Kind über die GKV des anderen Elternteils mitversichert, spart die PKV-Prämie, gibt aber den PKV-Leistungsumfang auf.

Wann gilt das nicht?

Wenn beide Elternteile PKV-versichert sind, ist für Kinder zwingend eine eigene PKV abzuschließen. In diesem Fall gibt es keine GKV-Option.

Ärzteversichert empfiehlt, bei der Wahl der Kinderkrankenversicherung neben den Kosten auch den Leistungsumfang, insbesondere bei Zahnbehandlungen und stationären Leistungen, zu vergleichen.

GKV-versicherte Ärzte können Kinder beitragsfrei mitversichern. PKV-versicherte Ärzte müssen für Kinder eine eigene PKV abschließen, sofern kein GKV-versicherter Elternteil mit geringerem Einkommen vorhanden ist.

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