Die beitragsfreie GKV-Kindermitversicherung bietet als Hauptvorteil den vollständigen Versicherungsschutz ohne zusätzliche monatliche Kosten. Der Nachteil im Vergleich zur privaten Kinderversicherung ist der geringere Leistungsumfang, insbesondere bei Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen.

Hintergrund

Zu den Vorteilen der GKV-Familienmitversicherung gehören: keine Beiträge, keine Gesundheitsprüfung für das Kind, umfassende Grundversorgung und automatischer Schutz bei Berufswechsel des versicherten Elternteils. Der Nachteil liegt im eingeschränkten Leistungskatalog der GKV: Privatärztliche Behandlung, Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und Sehhilfen sind nicht oder nur begrenzt enthalten. PKV-versicherte Kinder haben im Krankenhaus zusätzliche Wahlleistungsoptionen.

Wann gilt das nicht?

Für Familien, bei denen mindestens ein Elternteil GKV-versichert ist und das niedrigere Einkommen hat, ist die beitragsfreie Mitversicherung die automatische und wirtschaftlich sinnvolle Option. Kinder in Familien, wo beide Elternteile PKV-versichert sind, haben keine Wahl und müssen privat versichert sein.

Ärzteversichert empfiehlt, für GKV-mitversicherte Kinder ergänzend eine günstige Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen, um Zahnersatzlücken zu schließen.

Die GKV-Kindermitversicherung ist beitragsfrei und ohne Gesundheitsprüfung, bietet aber weniger Leistungen als die PKV. Eine ergänzende Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll.

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