Betriebliche Kinderbetreuungsangebote in Arztpraxen bieten als Hauptvorteile eine starke Mitarbeiterbindung, steuerfreie Leistungen nach §3 Nr. 33 EStG und einen echten Wettbewerbsvorteil bei der Personalgewinnung in Zeiten von Fachkräftemangel.
Hintergrund
Zu den Vorteilen gehören: Kita-Zuschüsse für Mitarbeitende sind für die Praxis als Betriebsausgaben absetzbar und für den Arbeitnehmer steuerfrei, was einen erheblichen Nettovorteil schafft. Die Praxis positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber. Als Nachteil ist zu nennen: Der organisatorische Aufwand für betriebliche Kinderbetreuungsangebote ist nicht unerheblich, da individuelle Lösungen für jeden Mitarbeitenden gefunden werden müssen. Kleinere Praxen mit wenigen Mitarbeitenden haben weniger Spielraum für strukturierte Programme.
Wann gilt das nicht?
Einzelarztpraxen ohne Angestellte profitieren nicht direkt von betrieblichen Kinderbetreuungsregelungen. Für die eigene Kinderbetreuung als Selbstständiger gelten andere steuerliche Regelungen nach §9c EStG für Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Ärzteversichert empfiehlt, betriebliche Kinderbetreuung als Teil eines umfassenden Benefits-Pakets zu sehen und die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, insbesondere wenn das Praxisteam Mitarbeitende mit kleinen Kindern umfasst.
Betriebliche Kinderbetreuungsleistungen sind für Arztpraxen steuerlich attraktiv und stärken die Mitarbeiterbindung. Sie eignen sich besonders für Praxen, die im Wettbewerb um Pflegefachkräfte und MFA stehen.
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