MVZ-Inhaber berichten, dass der häufigste Fehler bei der Körperschaftsteuerplanung in einem unausgewogenen Verhältnis zwischen Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung liegt. Ein zu hohes Gehalt erhöht die Einkommensteuerbelastung, ein zu niedriges lässt Gewinne im MVZ, die dann mit KSt und SolZ belastet werden.
Hintergrund
Erfahrene MVZ-Inhaber empfehlen folgende Faustregeln: Das Geschäftsführergehalt sollte dem Fremdvergleich standhalten, also dem entsprechen, was ein vergleichbarer Manager am Markt verdienen würde. Thesaurierte Gewinne können für Reinvestitionen oder den Aufbau von Rücklagen genutzt werden, bevor sie als Dividende ausgeschüttet werden. Verlustvorträge aus Aufbauphasen können spätere Gewinne mindern. Die Steuerberatung durch einen Spezialisten für MVZ-Strukturen zahlt sich durch optimierte Steuerlast mehrfach aus.
Wann gilt das nicht?
MVZ in der Trägerschaft einer Genossenschaft oder gemeinnützigen GmbH haben abweichende Steuerregeln und können von Körperschaftsteuerbefreiungen profitieren, wenn alle Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt sind.
Ärzteversichert empfiehlt, die Ertragsverteilung im MVZ jährlich mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater zu optimieren und die Gestaltungsspielräume zwischen Gehalt, Ausschüttung und Rücklage zu nutzen.
MVZ-Inhaber sollten Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung steueroptimal ausbalancieren. Eine zu hohe Thesaurierung führt zur KSt-Belastung, eine zu hohe Ausschüttung erhöht die persönliche Einkommensteuer.
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