Die GmbH-Struktur eines MVZ mit Körperschaftsteuer bietet gegenüber der Einzelpraxis den Vorteil, Gewinne zu einem niedrigeren Steuersatz (ca. 30 %) im Unternehmen zu belassen und erst bei Ausschüttung mit Kapitalertragsteuer zu versteuern. Der Nachteil ist der erhöhte buchhalterische Aufwand und die doppelte wirtschaftliche Belastung bei der Ausschüttung.

Hintergrund

Zu den Vorteilen gehören: thesaurierte Gewinne können zu einem Steuersatz von ca. 30 Prozent im MVZ verbleiben und für Investitionen oder Rücklagen genutzt werden, bevor sie persönlich versteuert werden. Dies ist insbesondere für expansionswillige MVZ attraktiv. Als Nachteil ist die sogenannte Doppelbesteuerung zu beachten: Gewinne werden erst auf Unternehmensebene mit KSt, dann bei Ausschüttung noch einmal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer belastet.

Wann gilt das nicht?

Für kleine MVZ mit wenig thesaurierbarem Gewinn, wo alle Erträge direkt als Gehalt entnommen werden, bietet die GmbH-Struktur kaum steuerliche Vorteile gegenüber einer Einzelpraxis.

Ärzteversichert empfiehlt, die Rechtsformwahl für ein MVZ immer unter Einbeziehung eines Steuerberaters zu treffen, da die optimale Struktur stark von individuellen Einkommens- und Investitionszielen abhängt.

Die KSt-Struktur im MVZ ermöglicht steuerlich günstige Thesaurierung für Investitionen. Bei vollständiger Ausschüttung entsteht durch KSt und Kapitalertragsteuer eine Doppelbelastung. Die optimale Strategie hängt vom Investitionsbedarf ab.

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