2026 werden die EBM-Ziffern für Konsiliarleistungen angepasst und neue Abrechnungsmöglichkeiten für digitale Konsiliaranforderungen über TI-Anwendungen, insbesondere über KIM, eingeführt. Die Vergütung für telekonsiliarische Leistungen wird ausgeweitet.

Hintergrund

Bisher war die Abrechnung von Konsiliarleistungen im EBM eng an persönliche Vorstellung oder Überweisung gebunden. 2026 werden Videokonsil-Ziffern gestärkt und die digitale Anforderung von Facharztkonsilen über strukturierte TI-Nachrichten abrechnungsfähig. Für den konsiliarisch tätigen Facharzt ergeben sich durch diese Neuregelungen neue Abrechnungspotenziale ohne physische Anwesenheit des Patienten.

Wann gilt das nicht?

Privatärztliche Konsiliarleistungen werden weiterhin nach GOÄ abgerechnet und sind von den EBM-Änderungen nicht direkt betroffen. Krankenhäuser haben eigene Regelungen für konsiliarische Leistungen im stationären Bereich.

Ärzteversichert empfiehlt, die neuen EBM-Möglichkeiten für telekonsiliarische Leistungen zu nutzen und das Praxisteam in der korrekten Dokumentation und Abrechnung von digitalen Konsiliaranforderungen zu schulen.

2026 werden Videokonsil-Ziffern im EBM gestärkt und digitale Konsiliaranforderungen über TI abrechnungsfähig. Konsiliarärzte können dadurch neue Honorarpotenziale ohne physische Patientenvorstellung erschließen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →