Erfahrene Konsiliarärzte berichten, dass die häufigsten Abrechnungsprobleme auf unvollständigen Überweisungsscheinen und fehlenden Diagnoseangaben des zuweisenden Arztes beruhen. Eine systematische Eingangskontrolle verhindert diese Probleme.

Hintergrund

Die Konsiliarabrechnung setzt einen gültigen Überweisungsschein mit vollständigen Patientendaten, Diagnose und Überweisungsgrund voraus. Fehlt einer dieser Bestandteile, wird die Abrechnung von der KV zurückgewiesen. Erfahrene Konsiliarärzte empfehlen: Eingangsformular für Konsiliaranfragen einführen, das alle notwendigen Angaben systematisch abfragt, und Rückfragen beim zuweisenden Arzt direkt über KIM zu stellen. Die vollständige Dokumentation des Konsiliarbefunds im eigenen System ist ebenfalls wichtig für die Abrechnung.

Wann gilt das nicht?

Bei internen Konsiliarleistungen innerhalb eines MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis gelten vereinfachte Abrechnungsregeln, da die Ärzte im selben Abrechnungsverbund tätig sind.

Ärzteversichert empfiehlt Konsiliarärzten, einen standardisierten Eingangsprozess für Konsiliaranfragen zu etablieren und regelmäßige Schulungen zu aktuellen EBM-Konsiliarziffern durchzuführen.

Die häufigsten Konsiliar-Abrechnungsprobleme entstehen durch unvollständige Überweisungsscheine. Ein systematischer Eingangsprozess mit Vollständigkeitsprüfung verhindert Abrechnungsrückweisungen.

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