2026 steigt das maximale GKV-Krankengeld leicht an, weil die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro monatlich) angehoben wurde. Da das Krankengeld 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt (maximal 90 Prozent des Nettogehalts), ergibt sich für GKV-versicherte Ärzte ein maximales tägliches Krankengeld von rund 120 Euro.
Hintergrund
Das GKV-Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt (die ersten 42 Tage übernimmt der Arbeitgeber als Lohnfortzahlung). Es beträgt 70 Prozent des letzten Bruttolohns, maximal aber 90 Prozent des Nettolohns. Da Ärzte mit angestelltem Einkommen oft weit über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, ist das tatsächliche Krankengeld für viele Ärzte erheblich geringer als ihr tatsächliches Einkommen. Die resultierende Versorgungslücke sollte durch ein Krankentagegeld abgesichert werden.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte sind als Selbstständige nicht automatisch krankengeldberechtigt und müssen sich über freiwillige GKV-Mitgliedschaft oder ein PKV-Krankentagegeld absichern. Für PKV-versicherte Ärzte gibt es kein GKV-Krankengeld.
Ärzteversichert empfiehlt GKV-versicherten angestellten Ärzten mit hohem Einkommen, die Lücke zwischen tatsächlichem Nettoeinkommen und GKV-Krankengeld durch ein ergänzendes Krankentagegeld zu schließen.
Das maximale GKV-Krankengeld steigt 2026 auf rund 120 Euro täglich durch die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze. Ärzte mit hohem Einkommen haben aber eine erhebliche Lücke zwischen Krankengeld und tatsächlichem Einkommen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →