GKV-versicherte Ärzte, die länger erkrankt sind, berichten von einer erheblichen finanziellen Lücke, sobald das Arbeitgebergehalt nach sechs Wochen endet und das GKV-Krankengeld einsetzt. Bei einem Jahresgehalt von 80.000 Euro kann die monatliche Lücke über 1.500 Euro betragen.

Hintergrund

Erfahrene GKV-versicherte Ärzte empfehlen, das Krankentagegeld so abzuschließen, dass es ab dem 43. Krankheitstag die Differenz zwischen GKV-Krankengeld und tatsächlichem Nettoeinkommen ausgleicht. Die Karenzzeit sollte an die 42-tägige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers angepasst sein. Bei der Berechnung des notwendigen Tagegeldes sollten alle regelmäßigen Kosten (Miete, laufende Verbindlichkeiten, Versicherungsbeiträge) berücksichtigt werden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, haben eine geringere Lücke zwischen Krankengeld und Einkommen. Auch Ärzte in Positionen mit dauerhafter Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag haben andere Absicherungsbedürfnisse.

Ärzteversichert empfiehlt, die Krankentagegeld-Höhe alle zwei bis drei Jahre an das gestiegene Einkommen anzupassen, damit die Absicherung aktuell bleibt.

GKV-versicherte Ärzte sollten die Lücke zwischen GKV-Krankengeld und tatsächlichem Nettoeinkommen ermitteln und durch ein ergänzendes Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag schließen.

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