Das GKV-Krankengeld bietet GKV-versicherten Ärzten den Vorteil eines automatischen Einkommensschutzes bei längerer Krankheit ohne Gesundheitsprüfung oder zusätzliche Beiträge. Der wesentliche Nachteil ist, dass es auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist und damit für Ärzte mit höherem Einkommen eine erhebliche Lücke lässt.
Hintergrund
Zu den Vorteilen gehören: Das GKV-Krankengeld beginnt nach der 42-tägigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers automatisch und wird bis zu 78 Wochen gezahlt, ohne dass es eines eigenen Antrags bedarf. Es ist beitragslos mitversichert und keine Gesundheitsprüfung ist erforderlich. Als Nachteil ist zu beachten: Das maximale tägliche Krankengeld ist auf die BBG begrenzt (2026: ca. 120 Euro täglich = ca. 3.600 Euro monatlich), was für viele Ärzte weit unter ihrem tatsächlichen Einkommen liegt.
Wann gilt das nicht?
PKV-versicherte Ärzte erhalten kein GKV-Krankengeld. Selbstständige Ärzte ohne freiwillige GKV-Mitgliedschaft sind ebenfalls nicht abgesichert. Beides muss durch PKV-Krankentagegeld oder BU-Rente abgedeckt werden.
Ärzteversichert empfiehlt, die GKV-Krankengeldlücke systematisch zu berechnen und durch ein individuell auf das Nettoeinkommen abgestimmtes Krankentagegeld zu schließen.
Das GKV-Krankengeld bietet automatischen, beitragslosen Schutz. Für Ärzte mit hohem Einkommen ist es aber unzureichend, da es auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist. Ein ergänzendes Krankentagegeld ist für die meisten Ärzte notwendig.
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