Die Krankenhausreform 2026 (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG) verändert die Klinikfinanzierung grundlegend: Künftig kommen rund 60 Prozent der Vergütung aus Vorhaltepauschalen und nur noch etwa 40 Prozent aus DRG-Fallpauschalen. Krankenhäuser bekommen verpflichtende Leistungsgruppen-Zuweisungen (rund 65 Gruppen) und müssen Personal-, Geräte- und Strukturanforderungen je Leistungsgruppe nachweisen. Für Klinikärzte heißt das: andere Honorarstrukturen, Konsolidierungsdruck bei kleineren Häusern und neue Spezialisierungs-Pfade.
Die Krankenhausreform 2026 (KHVVG) bringt einen Wechsel von der reinen DRG-Logik zu einem Mischsystem aus Vorhaltevergütung (rund 60 Prozent) und Fallpauschalen (rund 40 Prozent). Verpflichtende Leistungsgruppen treten gestaffelt ab 2027 in Kraft. Klinikärzte sind nicht direkt anders vergütet, müssen aber mit Konsolidierungen, Spezialisierungen und veränderten Tarifstrukturen rechnen.
Hintergrund
Das KHVVG wurde Ende 2024 verabschiedet und tritt schrittweise in Kraft. Kernpunkte:
- Vorhaltevergütung: Pauschale Mittel für die Bereitstellung von Personal und Infrastruktur, unabhängig von der Fallzahl. Soll Anreize zur „Fallzahl-Mehrung" reduzieren.
- Leistungsgruppen: Bundeseinheitlicher Katalog (rund 65 Gruppen), pro Gruppe muss das Krankenhaus Personal- und Strukturqualität nachweisen.
- Transformationsfonds: 50 Milliarden Euro über zehn Jahre für Strukturwandel, Konsolidierung und Spezialisierung.
- Stufenmodell: Vorhaltevergütung schrittweise ab 2026, vollständige Leistungsgruppen-Wirkung ab 2027/2028.
- Krankenhausatlas: Öffentliche Transparenz-Plattform mit Leistungsgruppen, Personalkennzahlen und Qualitätsindikatoren je Klinik.
Die operative Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer in Abstimmung mit dem G-BA.
Was Klinikärzte konkret tun sollten
- Eigene Leistungsgruppen-Zuordnung verstehen: Mit der Verwaltung klären, welche Leistungsgruppen das eigene Haus voraussichtlich zugewiesen bekommt und welche nicht. Daran hängt die mittelfristige Stellenstabilität.
- Fachweiterbildungs-Pfad prüfen: Spezialisierungen, die zu Leistungsgruppen mit hoher Vorhaltevergütung passen (z. B. Onkologie, Kardiologie, Intensivmedizin), gewinnen an Stabilität.
- Tarif-Update beobachten: Der TV-Ärzte/VKA wird in der Tarifrunde 2026 verhandelt. Verbesserungen bei Bereitschaftsdienst und Teilzeitmodellen sind erklärtes Ziel des Marburger Bundes.
- Berufsunfähigkeits-Absicherung anpassen: Bei Wechsel in Spezialisierungen mit höheren körperlichen oder psychischen Belastungen (z. B. Intensivmedizin) lohnt die BU-Tarifprüfung.
- Karriere-Optionen offenhalten: Bei kleineren, nicht zertifizierten Häusern mit unklarer Leistungsgruppen-Perspektive frühzeitig den Markt sondieren.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Vertragsärzte ohne stationäre Tätigkeit sind von der Krankenhausreform nur indirekt betroffen, etwa über veränderte Zuweiser-Strukturen und Patientenströme. Universitätskliniken haben durch ihre breite Leistungsabdeckung typischerweise weniger Konsolidierungs-Risiko als kleine Versorger.
Quellen
- BMG, Krankenversicherung
- Marburger Bund, Tarifverträge
- BÄK, Ambulante Versorgung
- Gesetze im Internet, SGB V
Die operative Umsetzung der Krankenhausreform regeln die Bundesländer in Abstimmung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA, namentlich ohne URL). Ärzteversichert berät Klinikärzte zu Berufsunfähigkeits-, Berufshaftpflicht- und Tarif-Absicherung im Übergang. Weitere Beiträge in der Blog-Übersicht.
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