2026 setzt die Krankenhausreform (KHVVG) wesentliche Elemente um: Ein Leistungsgruppen-System ersetzt teilweise das bisherige DRG-System, Vorhaltepauschalen sichern die Grundfinanzierung unabhängig von Fallzahlen, und Krankenhäuser müssen Mindestmengen und Qualitätsvorgaben nachweisen. Krankenhausärzte sind direkt betroffen, da sich Abteilungsstrukturen und Leistungsprofile verändern.
Hintergrund
Das Leistungsgruppen-System kategorisiert medizinische Leistungen in 65 Gruppen. Krankenhäuser dürfen nur noch Leistungen erbringen, für die sie die entsprechenden Mindestvoraussetzungen erfüllen. Das führt zu einer stärkeren Spezialisierung und möglichen Schließungen von Abteilungen, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Für Ärzte bedeutet das: Einige Spezialisierungen werden gestärkt, andere könnten an ihrem Standort wegfallen.
Wann gilt das nicht?
Universitätskliniken und Maximalversorger sind weniger von der Umstrukturierung betroffen, da sie die Voraussetzungen für alle Leistungsgruppen bereits erfüllen. Niedergelassene Ärzte sind von der stationären Krankenhausreform nicht direkt betroffen.
Ärzteversichert empfiehlt Krankenhausärzten, die strategische Positionierung ihres Krankenhauses im Rahmen der Reform aktiv zu verfolgen und frühzeitig zu prüfen, ob die eigene Fachrichtung von Umstrukturierungen betroffen ist.
Die Krankenhausreform 2026 führt Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen ein. Krankenhäuser müssen Qualitätsmindeststandards erfüllen, was zu Spezialisierungen und möglichen Abteilungsschließungen führt.
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