2026 nehmen einige PKV-Anbieter Anpassungen an ihren Krankenhaustagegeld-Tarifen vor, die teils zu Beitragsänderungen führen. Das Krankenhaustagegeld ist eine Zusatzleistung, die GKV-versicherten Ärzten im stationären Aufenthalt eine tägliche Pauschale zahlt, um entstehende Mehrkosten und Einnahmeausfälle auszugleichen.

Hintergrund

Das Krankenhaustagegeld in der PKV wird pro Krankenhaustag ausgezahlt, unabhängig von tatsächlichen Kosten. Typische Tagessätze liegen zwischen 30 und 100 Euro. Es deckt Zuzahlungen, Mehrkosten für Komfortzimmer oder sonstige Auslagen ab. PKV-Vollversicherte benötigen kein separates Krankenhaustagegeld, da der stationäre Aufenthalt vollständig über die PKV abgerechnet wird.

Wann gilt das nicht?

PKV-Vollversicherte, deren Tarif stationäre Leistungen vollständig abdeckt, benötigen kein Krankenhaustagegeld. Auch Ärzte, die selten stationär behandelt werden und über ausreichende Rücklagen verfügen, können darauf verzichten.

Ärzteversichert empfiehlt GKV-versicherten Ärzten, das Krankenhaustagegeld als ergänzende Absicherung für stationäre Aufenthalte zu prüfen und den jährlichen Tarifvergleich zu nutzen.

Das Krankenhaustagegeld zahlt GKV-Versicherten pro Krankenhaustag eine Pauschale. PKV-Anbieter passen Tarife 2026 an. PKV-Vollversicherte benötigen diese Zusatzleistung nicht.

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