Niedergelassene Ärzte mit Erfahrung berichten, dass das Krankentagegeld einer der am meisten unterschätzten Bausteine der Absicherung ist. Ein einziger Krankheitsausfall von vier Wochen kann in einer kleinen Praxis erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten, wenn das Tagegeld fehlt oder zu niedrig ist.

Hintergrund

Erfahrene Ärzte empfehlen folgende Grundsätze: Das Tagegeld sollte das tatsächliche tägliche Nettoeinkommen vollständig ersetzen, einschließlich der Kosten für eine Praxisvertretung. Eine kurze Karenzzeit (1 bis 3 Tage) ist für niedergelassene Ärzte sinnvoll. Wichtig ist eine vertragliche Dynamikklausel, die automatische Anpassungen bei Einkommenssteigerungen ermöglicht. Ohne diese müssen Anpassungen manuell beantragt werden, was in der Praxis oft vergessen wird.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte mit Lohnfortzahlung und GKV-Krankengeld benötigen ein Tagegeld erst dann, wenn das GKV-Krankengeld das Nettoeinkommen nicht vollständig ersetzt. Ärzte mit sehr hohen Rücklagen können auf ein Tagegeld in der frühen Erkrankungsphase verzichten.

Ärzteversichert empfiehlt, das Krankentagegeld für Ärzte von einem spezialisierten Berater dimensionieren zu lassen, da die Berechnung des richtigen Tagegeldes für Selbstständige komplex ist.

Das Krankentagegeld sollte das vollständige tägliche Nettoeinkommen einschließlich Praxiskosten ersetzen. Eine dynamische Anpassungsklausel verhindert, dass die Absicherung bei Einkommenssteigerungen veraltet.

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