Das Krankentagegeld bietet für niedergelassene Ärzte den unverzichtbaren Vorteil, Einkommensausfälle bei Krankheit zu kompensieren und laufende Praxiskosten zu decken. Der Nachteil ist, dass die Leistung aktiv gemanagt werden muss, um stets das aktuelle Einkommensniveau abzubilden.
Hintergrund
Zu den Vorteilen des Krankentagegeld gehören: sofortige Zahlung ab dem vereinbarten Karenztag, keine Abhängigkeit von Diagnosen oder Kausalitätsnachweisen (nur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich), flexibel einstellbare Karenzzeiten und der Schutz auch bei kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit. Als Nachteil ist zu beachten: Das Tagegeld schützt nur bei vorübergehender Erkrankung und nicht bei dauerhafter Berufsunfähigkeit (dafür ist eine BU-Versicherung erforderlich). Außerdem muss die Versicherungssumme aktiv an Einkommenssteigerungen angepasst werden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben in den ersten sechs Wochen keinen Bedarf an einem Tagegeld. Ärzte in Teilzeit oder mit sehr geringer Praxistätigkeit haben ein reduziertes Absicherungsbedürfnis.
Ärzteversichert empfiehlt, das Krankentagegeld als Pflichtbaustein im Absicherungspaket niedergelassener Ärzte zu betrachten und es durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall dauerhafter Einschränkungen zu ergänzen.
Das Krankentagegeld ist für niedergelassene Ärzte unverzichtbar, da es bei Krankheit laufende Praxiskosten und den persönlichen Lebensunterhalt sichert. Für dauerhaften Schutz ist zusätzlich eine BU-Versicherung notwendig.
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