2026 müssen Arztpraxen bei Kündigungen von Mitarbeitenden die verschärften Dokumentationsanforderungen des Nachweisgesetzes beachten und Kündigungsschutzfristen korrekt einhalten, da arbeitsrechtliche Fehler zunehmend zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.
Hintergrund
Seit der Novellierung des Nachweisgesetzes sind Praxisinhaber verpflichtet, Arbeitsbedingungen schriftlich zu dokumentieren, was im Kündigungsfall als Beweismittel dient. Ab 2026 gelten verschärfte Bußgeldregelungen bei Verstößen gegen Dokumentationspflichten. Zudem müssen Praxen bei Kündigungen wegen Krankheit oder Pflichtverletzung eine lückenlose Personalakte vorweisen, um Klagen vor dem Arbeitsgericht standzuhalten. Die allgemeinen Kündigungsschutzregelungen bleiben unverändert: Das Kündigungsschutzgesetz greift ab regelmäßig mehr als zehn Beschäftigten und mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Wann gilt das nicht?
Für Praxen mit weniger als zehn Vollzeitbeschäftigten gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht, was Kündigungen vereinfacht. Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Elternzeit-Nehmende und Schwerbehinderte bleibt unabhängig von der Praxisgröße bestehen.
Ärzteversichert empfiehlt, vor jeder Kündigung von Praxismitarbeitenden einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzubeziehen, da fehlerhafte Kündigungen im Prozessfall mehrere Monatsgehälter Abfindung kosten können.
2026 gelten verschärfte Dokumentationspflichten nach dem Nachweisgesetz bei Kündigungen. Praxisinhaber benötigen eine lückenlose Personalakte und sollten arbeitsrechtliche Beratung vor jeder Kündigung einholen.
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