Praxisinhaber berichten, dass Kündigungen ohne vorherige arbeitsrechtliche Beratung häufig zu Kündigungsschutzklagen führen, die nicht selten mit Abfindungen von drei bis sechs Monatslöhnen enden.

Hintergrund

Erfahrene Ärzte empfehlen folgende Vorgehensweise: Eine vollständige Personalakte mit Abmahnungen, Krankmeldungen und Beurteilungsgesprächen führen, da diese im Kündigungsfall entscheidend ist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 BGB korrekt berechnen, da Fehler zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Bei verhaltensbedingten Kündigungen mindestens eine schriftliche Abmahnung vorab aussprechen. Einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt bereits vor Aussprache der Kündigung konsultieren, nicht erst nach Eingang der Klage.

Wann gilt das nicht?

Während der Probezeit (in der Regel sechs Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen und es besteht kein Kündigungsschutz. In diesem Zeitraum sind Kündigungen deutlich einfacher ohne besondere Begründung möglich.

Ärzteversichert empfiehlt, in jeder Praxis ein standardisiertes Personalakte-System zu nutzen und alle Gespräche mit Mitarbeitenden schriftlich zu dokumentieren, um im Konfliktfall abgesichert zu sein.

Vor jeder Kündigung von Praxispersonal: Personalakte prüfen, Abmahnungen dokumentieren, Kündigungsfristen korrekt berechnen und arbeitsrechtliche Beratung einholen. Fehler kosten im Schnitt mehrere Monatsgehälter.

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