2026 werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mehrere Leistungen neu bewertet und neue Abrechnungspositionen für digitale Versorgungsangebote eingeführt, was das Honorarpotenzial niedergelassener Ärzte direkt beeinflusst.

Hintergrund

Ab 2026 gelten angepasste Ordinationskomplexe und neue Telemedizin-Pauschalen, die eine vollständige Videosprechstunde ohne vorherige persönliche Konsultation ermöglichen. Die Budgetierungsregeln für Regelleistungsvolumen bleiben grundsätzlich erhalten, werden aber an die Morbiditätsstruktur des neuen Abrechnungsquartals angepasst. Für die Abrechnung von DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) wurden neue Ziffern eingeführt. Zudem werden bestimmte präventive Leistungen höher bewertet, um die ambulante Versorgung zu stärken.

Wann gilt das nicht?

Krankenhausärzte und Ärzte ohne Kassenzulassung sind von EBM-Änderungen nicht direkt betroffen. Privatärzte rechnen nach GOÄ ab, die ebenfalls 2026 mit einer umfassenden Novellierung erwartet wird.

Ärzteversichert empfiehlt, die eigene Abrechnungssoftware rechtzeitig auf die 2026er EBM-Änderungen zu aktualisieren und die KV-Praxisberatung für eine individuelle Honoraranalyse zu nutzen.

2026 bringt neue EBM-Bewertungen, Telemedizin-Pauschalen und DiGA-Abrechnungspositionen. Niedergelassene Ärzte sollten ihre Abrechnungssoftware aktualisieren und die Honorarauswirkungen mit ihrer KV-Praxisberatung besprechen.

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