Niedergelassene Ärzte berichten, dass bis zu 15 Prozent des abrechnungsfähigen Honorars durch unvollständige Dokumentation oder vergessene Abrechnungsziffern verloren geht.
Hintergrund
Erfahrene Kassenärzte empfehlen: Alle erbrachten Leistungen unmittelbar nach der Erbringung in der Praxissoftware dokumentieren, da nachträgliche Korrekturen nach Quartalsabschluss schwierig sind. Honorarbescheide der KV systematisch mit eigenen Aufzeichnungen vergleichen, da Fehler der KV vorkommen und innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat gerügt werden müssen. Regelmäßig EBM-Schulungen der KV besuchen, da sich Abrechnungsregeln häufig ändern. Abrechnungsberatung der KV kostenlos nutzen, besonders bei neu eingeführten Leistungen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in angestellter Tätigkeit (z.B. MVZ-Angestellte) müssen sich nicht selbst um die KV-Abrechnung kümmern, da dies der Träger übernimmt. Privatärzte rechnen nach GOÄ ab und sind von KV-Abrechnung nicht betroffen.
Ärzteversichert empfiehlt, bei wiederkehrenden Abrechnungsproblemen einen auf Medizinrecht spezialisierten Abrechnungsberater hinzuzuziehen, da professionelle Optimierung die Kosten oft um ein Vielfaches übertrifft.
Bis zu 15 Prozent des Honorars gehen durch fehlerhafte KV-Abrechnung verloren. Vollständige Sofort-Dokumentation, systematische Honorarbescheidprüfung und regelmäßige EBM-Schulungen schöpfen das Honorarpotenzial aus.
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