Die KV-Abrechnung nach EBM sichert niedergelassenen Kassenärzten planbare Einnahmen durch Regelleistungsvolumen und Fallpauschalen, begrenzt aber durch Budgetierungsregeln das maximal erzielbare Honorar unabhängig von der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge.
Hintergrund
Zu den Vorteilen gehören: Planbare Quartalshonorare durch feste Pauschalen, kollektivvertraglich gesicherte Vergütung ohne individuelle Nachverhandlung, einheitliche Abrechnung über die KV als Abrechnungsstelle und Schutz vor Honorarverlusten durch Sicherstellungsverpflichtung. Als Nachteile sind zu nennen: Budgetierungen (Regelleistungsvolumen) begrenzen das Honorar bei Mehrleistungen, hoher Dokumentationsaufwand für die korrekte Kodierung aller Diagnosen und Leistungen sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KV bei auffälligem Verordnungsverhalten.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne Kassenzulassung und Wahlärzte im Krankenhaus rechnen nach GOÄ ab und sind nicht an EBM-Budgets gebunden, können dafür aber keine gesetzlich Versicherten ohne Zuzahlung behandeln.
Ärzteversichert empfiehlt Kassenärzten, durch optimierte Dokumentation alle abrechnungsfähigen Leistungen vollständig zu erfassen und bei Honorarfragen die Praxisberatung der zuständigen KV zu nutzen.
KV-Abrechnung bietet planbare Einnahmen, begrenzt aber durch Budgets das maximale Honorar. Vollständige Leistungsdokumentation und regelmäßige Honorarbescheidprüfung maximieren das Abrechnungspotenzial im vorhandenen Budget.
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