2026 werden im EBM die Laborleistungen des Kapitels 32 neu bewertet, wobei insbesondere die Vergütung von Basis-Laborleistungen angepasst wird, um die gestiegenen Betriebskosten der Praxislabore besser abzubilden.
Hintergrund
Die Richtlinien der Bundesärztekammer für Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK) werden 2026 aktualisiert, was zu verschärften Anforderungen an interne und externe Qualitätskontrollen führt. Praxen mit eigenem Labor müssen Ringversuche regelmäßig nachweisen und dokumentieren. Die Abgrenzung zwischen Praxislabor (E-Labor) und spezialisiertem Labor wird klarer geregelt, was Auswirkungen auf die Abrechnungsfähigkeit einzelner Leistungen hat. Für POCT-Geräte (Point of Care Testing) gelten neue Zertifizierungsanforderungen.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne eigenes Labor, die Laborleistungen vollständig an externe Labore auslagern, sind von den Anforderungen an Praxislabore nicht betroffen. Die Abrechnung von Fremdlaborleistungen erfolgt über Kapitel 40 des EBM.
Ärzteversichert empfiehlt, bei Unsicherheiten zur korrekten Einordnung von Laborleistungen die Abrechnungsberatung der KV zu nutzen und die aktualisierten RiliBÄK-Anforderungen regelmäßig zu prüfen.
2026 werden EBM-Laborleistungen neu bewertet und RiliBÄK-Qualitätssicherungsanforderungen verschärft. Praxen mit eigenem Labor müssen Ringversuche nachweisen und POCT-Geräte nach neuen Standards zertifizieren.
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