Ein eigenes Praxislabor ermöglicht sofortige Diagnoseergebnisse bei Patientenbesuchen und generiert über die EBM-Kapitel-32-Abrechnung zusätzliche Honorareinnahmen, verursacht aber laufende Betriebskosten und Qualitätssicherungspflichten.
Hintergrund
Zu den Vorteilen gehören: Sofortige Testergebnisse ohne Wartezeit auf externe Laborberichte, höhere Patientenzufriedenheit durch zeitnahe Diagnostik, abrechnungsfähige E-Labor-Leistungen nach EBM Kapitel 32, Unabhängigkeit von externen Laborpreisen. Als Nachteile sind zu nennen: Anschaffungskosten für Laborgeräte, laufende Kosten für Reagenzien und Wartung, Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen, Dokumentationsaufwand für Qualitätssicherung sowie Risiko, dass Betriebskosten das Laborhonorar übersteigen.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit geringem Laborvolumen (wenige Analysen pro Tag) rechnen ein eigenes Labor häufig nicht wirtschaftlich. Spezialisierte Laborleistungen jenseits des Basis-Labors können nicht im Praxislabor, sondern nur bei zugelassenen Fachärzten für Laboratoriumsmedizin durchgeführt werden.
Ärzteversichert empfiehlt, vor der Anschaffung eines Praxislabors eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung durchzuführen: Welches Volumen an Laborleistungen wird erbracht, was kostet der Betrieb, was bringt die Abrechnung?
Praxislabor bietet schnelle Diagnostik und zusätzliche Honorareinnahmen, erfordert aber Investitionen und Qualitätssicherungspflichten. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vor Anschaffung ist unerlässlich, da Betriebskosten das Laborhonorar übersteigen können.
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