2026 werden die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz aktualisiert, was direkte Auswirkungen auf die Patientenzuzahlungen und die wirtschaftliche Kalkulation von Zahnlaborarbeiten in Zahnarztpraxen hat.

Hintergrund

Die BEMA-Bewertungen für zahntechnische Leistungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Ab 2026 gelten neue Anforderungen an den Heil- und Kostenplan (HKP): Laborkosten müssen transparenter ausgewiesen werden und Patienten müssen vor Behandlungsbeginn über alle Kostenpositionen inklusive Laboranteile informiert werden. Zahnarztpraxen, die mit eigenem Labor oder Partnerlaboren arbeiten, müssen die Kostenkalkulation entsprechend anpassen. Für Keramikversorgungen und Implantate werden neue Abrechnungsregeln eingeführt.

Wann gilt das nicht?

Rein gesetzlich versicherte Patienten mit Regelversorgung erhalten festgelegte Festzuschüsse unabhängig von den tatsächlichen Laborkosten. Zahnarztpraxen ohne Privatpatienten sind weniger von Laborkosten-Änderungen in der GOZ betroffen.

Ärzteversichert empfiehlt Zahnarztpraxen, die Laborkosten-Kalkulation für 2026 frühzeitig zu überprüfen und die HKP-Vorlagen für die neuen Transparenzanforderungen anzupassen.

2026 werden Festzuschüsse für Zahnersatz angepasst und Transparenzpflichten bei Laborkosten im HKP verschärft. Zahnarztpraxen sollten ihre Laborkosten-Kalkulation und HKP-Vorlagen rechtzeitig aktualisieren.

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