2026 wird die Landarztquote in weiteren Bundesländern ausgeweitet, sodass insgesamt mehr Bundesländer bis zu zehn Prozent der Studienplätze in der Humanmedizin über die Landarztquote mit Bewerbern besetzen, die sich zur späteren Landarzttätigkeit verpflichten.

Hintergrund

Die Landarztquote wurde 2019 zunächst in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingeführt und hat sich seitdem auf mehrere Bundesländer ausgedehnt. Bewerber, die die Quote nutzen, werden bevorzugt zugelassen und erhalten ein Stipendium, verpflichten sich dafür zur Niederlassung als Haus- oder Kinderarzt in einem Unterversorgungsgebiet für mindestens zehn Jahre. 2026 erhöhen einige Länder die Quote und passen die Auswahlkriterien an, etwa durch stärkere Gewichtung von Praxiserfahrungen im ländlichen Bereich.

Wann gilt das nicht?

Für Fachärzte, die keine Allgemein- oder Kindermedizin anstreben, ist die Landarztquote nicht relevant. Außerdem gilt die Quote nur für die Erstbewerbung an Hochschulen, nicht für bereits Studierende oder Absolventen.

Ärzteversichert empfiehlt Interessierten, sich vor Bewerbung über die spezifischen Verpflichtungsbedingungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, da die Rückzahlungsmodalitäten bei Nichterfüllung erheblich sein können.

2026 wird die Landarztquote in weiteren Bundesländern auf bis zu zehn Prozent der Studienplätze ausgeweitet. Bewerber erhalten bevorzugte Zulassung und Stipendium gegen zehnjährige Landarztverpflichtung. Rückzahlungskonsequenzen bei Nichterfüllung prüfen.

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