Ärzte, die Lebensversicherungen frühzeitig gekündigt haben, berichten häufig, dass der Rückkaufswert erheblich unter den eingezahlten Beiträgen lag und ein Verkauf am Zweitmarkt deutlich mehr erbracht hätte.

Hintergrund

Erfahrene Ärzte empfehlen: Den Rückkaufswert der Versicherung beim Anbieter schriftlich anfordern und diesen mit Angeboten von Policenankäufern am Zweitmarkt vergleichen, da diese häufig fünf bis 15 Prozent mehr zahlen. Die Steuerfolgen der Auszahlung prüfen: Bei Policen vor 2005 kann eine steuerfreie Auszahlung möglich sein, bei neueren Policen ist die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Die Möglichkeit der Beitragsfreistellung prüfen, wenn Liquiditätsbedarf der Hauptgrund für die Kündigung ist. Keine überstürzten Kündigungsentscheidungen ohne Vergleich aller Optionen treffen.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr alten Policen mit garantierten Zinssätzen von drei bis vier Prozent ist eine Kündigung oft wirtschaftlich nachteilig, da diese hohen Garantiezinsen am Markt nicht mehr erzielbar sind.

Ärzteversichert empfiehlt, die Lebensversicherungskündigung als Teil einer umfassenden Finanzberatung zu betrachten und nicht isoliert zu entscheiden, da die Police Teil des Gesamtvorsorgekonzepts sein kann.

Vor LV-Kündigung immer Policenankäufer am Zweitmarkt vergleichen, da diese bis zu 15 Prozent mehr als der Rückkaufswert zahlen. Steuerfolgen prüfen und Beitragsfreistellung als Alternative erwägen. Alte Policen mit hohem Garantiezins besonders sorgfältig prüfen.

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