Die Kündigung einer Lebensversicherung verschafft sofortige Liquidität in Form des Rückkaufswerts, führt aber insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss zu erheblichen Verlusten durch Stornoabzüge und entgangene Zinseszinseffekte.
Hintergrund
Zu den Vorteilen einer Kündigung gehören: Sofortige Verfügbarkeit des angesparten Kapitals, Befreiung von zukünftigen Beitragszahlungen, mögliche steuerfreie Auszahlung bei Altverträgen vor 2005. Als Nachteile sind zu nennen: Stornoabzüge können in frühen Vertragsjahren bis zu 30 Prozent des Rückkaufswerts betragen, der Verlust des Versicherungsschutzes (Todesfall, ggf. BU-Zusatz) und bei neueren Verträgen die Steuerpflicht auf die Hälfte des Ertrags. Zudem verlieren Ärzte bei alten Hochzinspolicen eine garantierte Rendite, die am Markt nicht mehr erzielbar ist.
Wann gilt das nicht?
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit schlechter Performance kann eine Kündigung trotz Verlust sinnvoll sein, wenn das frei werdende Kapital effizienter angelegt werden kann. Bei stark gefallenen Fonds-Kursen ist eine Kündigung aber besonders ungünstig.
Ärzteversichert empfiehlt, eine Lebensversicherungskündigung nur nach eingehender Beratung und nach Prüfung aller Alternativen (Beitragsfreistellung, Policenverkauf) zu vollziehen.
LV-Kündigung bringt Liquidität, kostet durch Stornoabzüge aber oft 20 bis 30 Prozent des angesparten Kapitals. Alte Hochzinspolicen unbedingt behalten, Beitragsfreistellung und Zweitmarkt vor Kündigung prüfen.
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