Ärzte, die ihre Praxisimmobilie oder ihr Privathaus im Ruhestand als Leibrente veräußert haben, berichten, dass die Absicherung der monatlichen Rentenzahlung durch eine Grundschuld entscheidend für die Sicherheit der Vereinbarung ist.
Hintergrund
Erfahrene Ärzte empfehlen: Vor Vertragsabschluss die finanzielle Bonität des Käufers sorgfältig prüfen, da die monatliche Leibrente auf Jahrzehnte hinaus gezahlt werden muss. Eine Wertsicherungsklausel (Indexierung an die Inflationsrate) im Vertrag vereinbaren, damit die Kaufkraft der Rente erhalten bleibt. Das lebenslange Wohnrecht als Reallast im Grundbuch eintragen lassen. Eine Mindestlaufzeit der Rentenzahlungen (z.B. zehn Jahre auch bei frühem Tod) vereinbaren, damit Erben nicht leer ausgehen. Die Vereinbarung ausschließlich über einen Notar abwickeln.
Wann gilt das nicht?
Wenn der Immobilienwert sehr hoch ist und eine Einmalauszahlung die Altersvorsorge besser stärken würde, ist eine klassische Veräußerung möglicherweise vorteilhafter. Die Leibrente ist vor allem für Ärzte mit kleinen Versorgungswerks-Ansprüchen interessant.
Ärzteversichert empfiehlt, eine Leibrente auf die Praxisimmobilie immer in Kombination mit einer umfassenden Altersvorsorgeplanung zu betrachten und nicht isoliert zu entscheiden.
Leibrente auf Immobilie erfordert notarielle Absicherung, Bonitätsprüfung des Käufers und Inflationsindexierung der Rente. Wohnrecht im Grundbuch als Reallast eintragen lassen und Mindestlaufzeit für Erben vereinbaren.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →