Ärzte, die regelmäßig Locum-Einsätze absolvieren, berichten, dass der Versicherungsschutz das am häufigsten unterschätzte Risiko bei der Vertretungstätigkeit ist.

Hintergrund

Erfahrene Locum-Ärzte empfehlen: Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die Locum-Tätigkeiten explizit einschließt, da die Haftpflicht der Praxis des vertretenen Arztes im Schadensfall möglicherweise nicht greift oder Regress nimmt. Locum-Verträge stets auf die Versicherungsklausel prüfen, bevor sie unterschrieben werden. Honorareinnahmen aus Locum-Tätigkeiten korrekt als Betriebseinnahmen erfassen und in der Einkommensteuererklärung deklarieren. Locum-Honorare im Vorfeld unter der Schwelle für die Gewerbesteuerpflicht halten, sofern keine gewerbliche Haupttätigkeit vorliegt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich in Ausnahmesituationen vertretungsweise einspringen und dabei explizit unter der Berufshaftpflicht des Hauptverantwortlichen tätig sind, benötigen keine separate Locum-Police.

Ärzteversichert empfiehlt, vor der ersten Locum-Tätigkeit eine Beratung zur optimalen Absicherung einzuholen, da die Schadenssummen bei Behandlungsfehlern im medizinischen Bereich sehr hoch sein können.

Eigene Berufshaftpflicht für Locum-Tätigkeiten abschließen, Locum-Verträge auf Versicherungsklauseln prüfen und Honorareinnahmen korrekt versteuern. Der Versicherungsschutz des vertretenen Arztes schützt den Locum nicht immer zuverlässig.

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