Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Locum-Tätigkeiten bietet Vertretungsärzten vollständige Absicherung bei Behandlungsfehlern, unabhängig davon ob und wie der Hauptarzt oder das Krankenhaus versichert ist.

Hintergrund

Zu den Vorteilen einer eigenen Locum-Versicherung gehören: Unabhängiger Versicherungsschutz ohne Abhängigkeit von Dritten, klare Haftungsabgrenzung gegenüber dem vertretenen Arzt, Möglichkeit zur Tätigkeit in verschiedenen Praxen und Einrichtungen ohne Lücken im Versicherungsschutz. Als Nachteile sind zu nennen: Zusätzliche Prämienkosten, die Notwendigkeit zur genauen Dokumentation aller Einsätze, mögliche Überschneidungen mit der bestehenden Praxis-Berufshaftpflicht sowie administrativer Aufwand bei der Vertragsgestaltung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die als Locum ausschließlich bei einem einzigen Arbeitgeber tätig sind und dessen Berufshaftpflicht explizit Locum-Einsätze abdeckt, benötigen keine separate Police. Die Situation muss im Einzelfall geprüft werden.

Ärzteversichert empfiehlt, die eigene Locum-Versicherung als professionelle Absicherung zu betrachten, die bei zunehmendem Einsatzvolumen unerlässlich ist und die Kosten durch das gesicherte Einkommen aus Locum-Honoraren leicht gedeckt werden.

Eigene Locum-Versicherung bietet vollständigen Haftpflichtschutz ohne Abhängigkeit von Dritten. Für Ärzte mit regelmäßigen Vertretungseinsätzen unerlässlich. Kosten werden durch Locum-Honorare gedeckt und Haftungsrisiken klar geregelt.

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