2026 sind Online-Plattformen durch den Digital Services Act (DSA) verpflichtet, gemeldete rechtswidrige Inhalte einschließlich falscher Bewertungen innerhalb definierter Fristen zu überprüfen und zu entfernen.
Hintergrund
Der DSA schafft neue Pflichten für Plattformen wie Jameda, Google oder Doctolib: Bei Meldung einer mutmaßlich falschen oder rechtswidrigen Bewertung müssen Plattformen den gemeldeten Inhalt zeitnah überprüfen. Ärzte haben verbesserte Rechte, Bewertungen zu beanstanden, die keine echten Behandlungserfahrungen beschreiben oder die die ärztliche Schweigepflicht verletzen. Plattformen müssen transparente Meldeverfahren bereitstellen. Darüber hinaus stärkt das neue Recht auf Berichtigung bei unrichtigen Tatsachenbehauptungen die Position der Ärzte in Abmahnverfahren gegen Plattformbetreiber.
Wann gilt das nicht?
Ehrliche negative Bewertungen echter Patienten, auch wenn sie unangenehm sind, können nicht mit dem DSA gelöscht werden. Der DSA schützt nur vor falschen Tatsachenbehauptungen, nicht vor negativen Meinungsäußerungen.
Ärzteversichert empfiehlt, unrichtige Praxisbewertungen zunächst direkt über das Meldeverfahren der Plattform zu beanstanden und bei Ablehnung einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt einzuschalten.
2026 verpflichtet der DSA Bewertungsplattformen zur schnelleren Entfernung falscher Bewertungen. Unrichtige Tatsachenbehauptungen können über das Plattform-Meldeverfahren beanstandet werden. Ehrliche negative Meinungsäußerungen sind weiterhin zulässig.
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